Auszug aus der DVO LJG-NRW vom 31.03.2010
Zulassungsvoraussetzungen:
Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde einzureichen. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel am letzten Montag im April statt. Dem Antrag sind beizufügen:
Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr von 250,- €
Nachweis des LJV über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 mm. Darf nicht älter als ein Jahr sein.
Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person.
Fächer der schriftlichen und mündlichen Prüfung:
Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz;
Jagdbetrieb, Jagdhundewesen, Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Wald- und Landbaus und Wildschadensverhütung;
Waffentechnik, Führung von Jagd- und Kurzwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Waffen);
Jagdrecht, Grundzüge des Waffen-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.
Beim schriftlichen Teil der Prüfung erhalten Sie aus den vier Fachgebieten je 25 Fragen zum Ankreuzen. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Fachgebiet mindestens 14 Fragen richtig oder insgesamt 70 Fragen richtig beantwortet wurden. Das erste Fachgebiet ist jedoch ein Sperrfach und muss immer mit mindestens 14 Fragen richtig beantwortet werden.
Die Schießprüfung besteht aus drei Disziplinen:
Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse sitzend aufgelegt, aus einer Entfernung von 90 bis 110 Metern mit einer für Schalenwild zugelassenen Munition auf den Rehbock abzugeben. Bei einer Ringzahl von maximal 50 müssen mindestens 40 Ringe erreicht werden.
Weiterhin sind fünf Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung von 48 bis 62 Metern auf die flüchtige Überläuferscheibe (laufender Keiler) abzugeben. Dabei müssen mindestens zwei Treffer in den Ringen erreicht werden.
Beim Flintenschießen sind 10 bewegliche Ziele mit Flinten im Kaliber 12, 16 oder 20 zu beschießen (Trap, Skeet oder Kipphase). Beim Trapschießen müssen 3 von 10 Tontauben getroffen werden. Doppelschüsse sind zugelassen.
Hat der Bewerber die geforderten Schießleistungen insgesamt oder in Teilen nicht erbracht, ist ihm die einmalige Wiederholung der gesamten Schießprüfung oder der nicht erfüllten Teile am gleichen Tag zu ermöglichen. Die beim ersten Durchgang erzielten Treffer bleiben unberücksichtigt.
Beim mündlichen Teil sollen die Bewerber in Gruppen von höchstens drei Personen in den vier Fachgebieten nicht länger als 30 Minuten geprüft werden. Es müssen drei von vier Fachgebieten bestanden sein, darunter die Fachgebiete 1. Wildtierkunde und 3. Waffenkunde.
Nachprüfung nach 3 Monaten möglich
Wer bei der Schieß- oder/und mündlich-praktischer Prüfung durchfällt, kann diese Prüfungsteile in einer Nachprüfung nach mindestens 3 Monaten erneut absolvieren.
Zuständig für die Prüfung ist die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. In der Regel ist das der Hauptwohnsitz (teilweise aber auch der Zweitwohnsitz). Gerne erhalten Sie hierzu weitere Informationen und Hilfestellung bei allen Behördengängen und dem Nachweis aller Zulassungsvoraussetzungen.